Gewährleistung für Unternehmen
12 Monate Gewährleistung nach Maßgabe der wirksam vereinbarten Vertragsbedingungen.
Unsere Leistungen richten sich an Unternehmen.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Wir schließen keine Verträge mit Verbrauchern.
12 Monate Gewährleistung
Für unsere Lieferungen an Unternehmen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, soweit diese Frist im jeweiligen Vertrag wirksam vereinbart ist. Der Fristbeginn und die weiteren Einzelheiten richten sich nach den maßgeblichen Vertragsbedingungen.
Zwingende gesetzliche Ausnahmen
Die Verkürzung gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend längere Fristen oder eine weitergehende Haftung vorgesehen sind. Insbesondere bleiben Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, aus einer übernommenen Garantie, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unberührt. Zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingende gesetzliche Rückgriffsansprüche bleiben ebenfalls unberührt.
Mängel melden
Bitte wenden Sie sich bei einem Mangel zeitnah an Ihren jeweiligen Vertragspartner. Für die Zuordnung helfen uns die Auftrags- oder Rechnungsnummer, Maschinentyp, Seriennummer sowie eine kurze Beschreibung des Fehlerbilds. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bleiben unberührt.
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